Für die schulischen Bildungsgänge (Gymnasium, FMS, WMS, IMS) erfolgt die Aufnahme prüfungsfrei (bei Empfehlung/Eignung) oder über eine Aufnahmeprüfung. Die Anmeldung läuft online über die Anmeldung für die Bildungsgänge der Sekundarstufe II:
- Anmeldefrist Empfehlungsverfahren: nach den Herbstferien bis 1. Dezember
- Anmeldefrist Aufnahmeprüfung: 2. Dezember bis 15. Februar
Die berufliche Lehre erfolgt über einen Lehrvertrag mit dem Betrieb – ohne schulisches Anmeldeverfahren. Wer lehrbegleitend die Berufsmaturität (BM 1) absolvieren möchte, meldet sich dafür im 9. Schuljahr separat an – über das Empfehlungsverfahren (Anmeldung ab den Herbstferien) oder über die Aufnahmeprüfung (Anmeldung bis 15. Februar).
Gymnasium (GYM1)
Aufnahme über das Empfehlungsverfahren, ohne Empfehlung über die Aufnahmeprüfung. Für Schülerinnen und Schüler des 8. und 9. Schuljahres.
Fachmittelschule (FMS)
Aufnahme über Empfehlung oder Aufnahmeprüfung. Für Schülerinnen und Schüler des 9. Schuljahres.
Wirtschaftsmittelschule (WMS)
Schulisch organisierte Grundbildung; Aufnahme über Empfehlung oder Aufnahmeprüfung. Für Schülerinnen und Schüler des 9. Schuljahres. Abschluss mit EFZ und Berufsmaturität. Ein Lehrvertrag mit einem Betrieb ist nicht erforderlich.
Informatikmittelschule (IMS)
Schulisch organisierte Grundbildung; Aufnahme über Empfehlung oder Aufnahmeprüfung. Für Schülerinnen und Schüler des 9. Schuljahres. Abschluss mit EFZ und Berufsmaturität.
Brückenangebote
Für Jugendliche ohne Anschlusslösung nach der obligatorischen Schulzeit. Die Anmeldung in das Berufsvorbereitende Schuljahr (BPA/BPI) oder an die Triagestelle Brückenangebote erfolgt in der Regel über die Klassenlehrperson. Hauptanmeldephase: Kalenderwochen 13–18; ein weiteres Anmeldefenster für Jugendliche ohne Anschlusslösung besteht in Kalenderwoche 23.