Logo Kanton Bern / Canton de BerneUnterricht Volksschule

Flüchtlingskinder in der Volksschule

Der Volksschulunterricht ist ein Grundrecht. Alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter haben in der Schweiz das Recht und die Pflicht, die Volksschule zu besuchen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Grundsätzlich besucht jedes Kind die öffentliche Schule an seinem Aufenthaltsort.

Leitfaden «Flüchtlingskinder in der Volksschule»

In Ergänzung zum «Leitfaden zu Deutsch als Zweitsprache und zur Integration von Kindern und Jugendlichen ohne Kenntnisse der Unterrichtssprache» bietet der Leitfaden «Flüchtlingskinder in der Volksschule» kompaktes Wissen zu Asylverfahren, Unterbringung und Integration, detaillierte Informationen zu organisatorischen Abläufen und Zuständigkeiten sowie Tipps aus der Praxis für eine erfolgreiche Umsetzung.

Bei einer grossen Anzahl Geflüchteten, wie beispielsweise aktuell aus der Ukraine, bitte ergänzend dazu die laufend aktualisierten FAQ auf folgender Seite berücksichtigen: Flüchtlingskinder aus der Ukraine

 

  • Leitfaden «Flüchtlingskinder in der Volksschule»

  • Deutsch als Zweitsprache

  • Informationen zur Finanzierung der Schulung von Schülerinnen und Schüler aus dem Asylbereich

  • Asyl und Flüchtlinge Kanton Bern

  • Regionaler Intensivkurs plus (RIK+)

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