Kinder und Jugendliche nicht deutscher Erstsprache können ab Kindergarten den ergänzenden Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) besuchen. Der HSK-Unterricht fördert gezielt die Erstsprache und vermittelt Hintergrundwissen über die Sprachregion.
Mehrsprachigkeit als Chance
Viele Kinder wachsen heute mehrsprachig auf: Sie sprechen zuhause mit ihren Eltern chinesisch oder serbisch oder mit einem Elternteil spanisch, mit dem anderen deutsch. Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenzen sind in unserer globalisierten Welt in unserem privaten wie beruflichen Alltag zunehmend von Bedeutung.
Kinder und Jugendliche nicht deutscher Erstsprache können ab Kindergarten den ergänzenden Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) besuchen. Der HSK-Unterricht fördert die Erstsprache gezielt und vermittelt Hintergrundwissen über die Sprachregion. Der Unterricht ist politisch und konfessionell neutral. Er thematisiert den Umgang mit verschiedenen Lebenswelten und Zugehörigkeiten. Er stärkt die Sprachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler und unterstützt sie in der Identitätsbildung und Integration. Die Bildungsdirektion empfiehlt den Besuch dieses Unterrichts.
Anbieter sind Botschaften, Konsulate und Vereine. Sie organisieren die HSK-Kurse und stellen die HSK-Lehrpersonen an. Der Unterricht umfasst je nach Schulstufe und Anbieter zwei bis vier Lektionen pro Woche. Die Kurskosten werden von den Trägerschaften festgelegt und sind nicht gewinnorientiert.
Der Kanton regelt die Zulassung der Anbieter und koordiniert das Angebot. Weiter unterstützt er die Qualitätsentwicklung des HSK-Unterrichts durch spezifische Weiterbildungsangebote.
Rahmenlehrplan HSK
Der HSK-Rahmenlehrplan bildet einen verbindlichen, gemeinsamen Rahmen für alle anerkannten HSK-Kurse. Er orientiert sich am Lehrplan 21. Der Rahmenlehrplan stellt einen politisch und konfessionell neutralen, stufengerechten, transkulturell ausgerichteten und zeitgemässen HSK-Unterricht sicher. Eigene Lehrpläne aus den Herkunftsländern werden in Abstimmung auf den HSK-Rahmenlehrplan verwendet.
Für den Kanton Bern gelten die Kapitel 2 bis 8.
Leitfaden HSK
Der HSK-Leitfaden informiert umfassend über den HSK-Unterricht im Kanton Bern (Organisation, Akteure und Aufgaben, Beurteilung, Weiterbildungen etc.).
Der Leitfaden
- richtet sich an sämtliche Beteiligten rund um die Organisation des HSK-Unterrichts: an die Gemeindebehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen der Volksschule sowie an die HSK-Trägerschaften, HSK-Koordinatorinnen und – Koordinatoren und HSK-Lehrpersonen,
- beschreibt die Zielsetzungen des HSK-Unterrichts und seine Umsetzung im Kanton,
- klärt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Beteiligten, um die organisatorische Zusammenarbeit zu verbessern,
- weist auf mögliche Anknüpfungspunkte für einen verbesserten (Informations-) Austausch und für Zusammenarbeitsprojekte hin.
Nutzung von Schulraum
Der Unterricht findet wenn möglich in den Räumlichkeiten der Volksschule statt. Die Gemeinden stellen geeignete Räumlichkeiten für den anerkannten HSK-Unterricht unentgeltlich zur Verfügung. Bei Raumknappheit suchen die Schulen und Gemeinden zusammen mit den Trägerschaften nach alternativen Lösungen.
Beilageblatt zu Raumgesuchen um öffentlichen Schulraum für HSK-Unterricht
- Angebote und KontakteAktuelle Unterrichtsangebote im Kanton Bern.
- BeurteilungDie HSK-Lehrpersonen beurteilen analog zu den Regellehrkräften die Leistungen der HSK-Schülerinnen und Schüler.
- Materialien und LinksDiverse Dokumente und Hinweise für den Unterricht.
- Mehrsprachig aufwachsenLeitfaden in verschiedenen Sprachen mit vielen praktischen Anregungen.
- Organisation und AnmeldungDer HSK-Unterricht wird von Botschaften der Herkunftsländer oder von privaten Trägerschaften wie Elternvereinigungen organisiert.