Schulversuch Spitalacker zu den 5-Lektionen-Blockzeiten
Die Schule Spitalacker der Stadt Bern hat in den vergangenen fünf Jahren im Rahmen eines von der BKD bewilligten Schulversuchs ein Modell erprobt, das eine einheitliche Regelung der Unterrichtszeit am Vormittag für alle Schülerinnen und Schüler des Schulstandorts vorsieht: Die Blockzeit umfasst fünf Lektionen Unterricht am Vormittag für alle drei Zyklen (Zyklus 1–3). Die Kindergartenschülerinnen und Kindergartenschüler können auf diese Weise ein Unterrichtspensum von 25 Lektionen ausschliesslich am Morgen absolvieren. Es findet für sie kein Unterricht am Nachmittag statt.
Im Auftrag der BKD wurde der Schulversuch von der Pädagogischen Hochschule Bern wissenschaftlich eng begleitet.
Die Evaluationsergebnisse waren positiv und zeigten auch, dass der Aufwand sowohl in der Planungs- als auch in der Umsetzungsphase zahlreiche Schulentwicklungsarbeiten erfordert und diese zeitintensiv sind. Es besteht viel Klärungsbedarf betreffend die organisatorische und strategische Planung, um das Modell erfolgreich umzusetzen.
Aufgrund der Evaluationsergebnisse und weil das Modell erlaubt, gesellschaftliche Herausforderungen mit einer gezielt ausgerichteten Schul- und Unterrichtsentwicklung aufzunehmen, hat die BKD entschieden, allen interessierten Schulen im Kanton das Modell zur ermöglichen. In den kommenden Monaten erarbeitet die BKD dazu die rechtlichen Grundlagen. Mit den Änderungen wird der Spielraum der Gemeinden betreffend die Schulorganisation erweitert. Weiterhin wird gelten, dass innerhalb einer Gemeinde die gleichen Blockzeiten existieren müssen. Der Projektfahrplan der BKD sieht die folgenden Schritte vor, Änderung sind möglich:
Projektfahrplan
Was? | Bis wann? |
Kickoff Projektarbeiten | April 2025 |
Definition der notwendigen Modell-Kriterien | April bis September 2025 |
Prüfung, Konsultation, Verabschiedung Kriterien z. Hd. Direktion BKD | September bis Dezember 2025 |
Konsultation Direktion BKD | Dezember 2025 |
Erarbeitung Änderung AHB | Dezember 2025 bis Februar 2026 |
Kosultation Direktion BKD | März 2026 |
Inkraftsezung der neuen AHB | 1. August 2026 |