Definitionen
Übersicht zu den einfachen und verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen in der Regelschule und im besonderen Volksschulangebot.
Überblick über die einfachen und verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen
Unterstützungsformen der Volksschule
Abgrenzung der einfachen und verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen
Prozesse
Besonderes Volksschulangebot integrativ (Prozess 1)
Erweiterte Unterstützung eU (Prozess 2)
Besonderes Volksschulangebot separativ ohne Unterbringung (Prozess 3)
Besonderes Volksschulangebot separativ mit Unterbringung einvernehmlich – Lead EB (Prozess 5)
Besonderes Volksschulangebot separativ mit Unterbringung einvernehmlich – Lead SD (Prozess 6)
Sonderpädagogische Massnahmen für Schülerinnen und Schüler von Privatschulen (Prozess 7)
Sonderpädagogische Massnahmen nach Aufenthalt in (teil-)stationären Angeboten der KJP (Prozess 8)
Berner Schülerinnen und Schüler in ausserkantonalen besonderen Volksschulen
und für ausserkantonale Kinder in Berner Schulen (Prozess 9)
Anmeldefristen bei der Erziehungsberatung
Alle Fragestellungen können ganzjährig angemeldet werden. Damit die schulischen Massnahmen im neuem Schuljahr beginnen können, gelten je nach Fragestellung unterschiedliche späteste Anmeldetermine.
Eltern und Jugendliche können sich für Beratungen während des ganzen Jahres anmelden.
Einfache sonderpädagogische Massnahmen mit Beginn im neuen Schuljahr |
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Spezialunterricht (SPU) für Dauer von mehr als Zuweisung zu besonderen Klassen (EK, KbF), |
bis am 1. März |
Erstabklärungen für erweiterte Unterstützung (eU) |
bis am 1. November |
Überprüfung der Fortsetzung von eU, wenn: - Fortsetzung strittig oder fachlich zu überprüfen - Fortsetzung der Unterstützung als verstärkte - Verlängerung von eU mit mehr als 4 Lektionen |
bis am 1. November |
Keine Anmeldung bei der EB erforderlich: - Spezialunterricht bis zu 4 Semestern - Verlängerung von eU im Einvernehmen von Schule und Eltern bis und mit - Überprüfung der Zulassung zur Begabtenförderung (Verlängerung der |
Verstärkte sonderpädagogische Massnahmen (bVSA) mit Beginn im neuen |
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Erstabklärungen für bVSA integrativ oder separativ |
bis am 1. November |
Erstabklärungen für bVSA integrativ oder separativ |
bis am 1. Januar |
Verlängerungen bVSA integrativ und separativ im Einvernehmen von Schule und Eltern |
bis am 1. Februar |