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Definitionen und Prozesse zu den sonderpädagogischen Massnahmen

  • Herbst 2022; Informationen an Schulen betreffend Anmeldeprozesse bei der Erziehungsberatung

Definitionen

Übersicht zu den einfachen und verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen in der Regelschule und im besonderen Volksschulangebot.

Prozesse

Anmeldefristen bei der Erziehungsberatung

Alle Fragestellungen können ganzjährig angemeldet werden. Damit die schulischen Massnahmen im neuem Schuljahr beginnen können, gelten je nach Fragestellung unterschiedliche späteste Anmeldetermine.

Eltern und Jugendliche können sich für Beratungen während des ganzen Jahres anmelden.

  

  Einfache sonderpädagogische Massnahmen mit Beginn im neuen Schuljahr

  Spezialunterricht (SPU) für Dauer von mehr als
  4 Semestern,

  Zuweisung zu besonderen Klassen (EK, KbF),
  2-jährige Einschulung in Regelklasse, Ausgleichs- 
  massnahmen

  bis am 1. März

  Erstabklärungen für erweiterte Unterstützung (eU)

  bis am 1. November

  Überprüfung der Fortsetzung von eU, wenn:

  - Fortsetzung strittig oder fachlich zu überprüfen

  - Fortsetzung der Unterstützung als verstärkte
    sonderpädagogische Massnahme

  - Verlängerung von eU mit mehr als 4 Lektionen
    bei  Ablauf der Empfehlungsdauer der EB

  bis am 1. November

  Keine Anmeldung bei der EB erforderlich:

  - Spezialunterricht bis zu 4 Semestern

  - Verlängerung von eU im Einvernehmen von Schule und Eltern bis und mit
    4 Lektionen und von mehr als 4 Lektionen innerhalb der Empfehlungsdauer
    der EB

  - Überprüfung der Zulassung zur Begabtenförderung (Verlängerung der
    Teilnahme an Förderprogrammen für ausserordentlich begabte Schülerin-
    nen und Schüler) nach Art. 14, MRDV

  Verstärkte sonderpädagogische Massnahmen (bVSA) mit Beginn im neuen
  Schuljahr

  Erstabklärungen für bVSA integrativ oder separativ

  bis am 1. November

  Erstabklärungen für bVSA integrativ oder separativ
  mit Schwerpunkt Sprache für Vorschulkinder und
  Kinder bis im 1. Kindergartenjahr

  bis am 1. Januar


  Verlängerungen bVSA integrativ und separativ im
  Einvernehmen von Schule und Eltern

  bis am 1. Februar

Anmeldeformulare, Merkblätter und Downloads

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