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Klassen zur besonderen Förderung

Klassen zur besonderen Förderung (KbF) sind Unterrichtsgefässe für Schülerinnen und Schüler, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in einer Regelklasse unterrichtet werden können.

In KbF wird der Unterricht ausgesprochen stark auf die individuellen Lernvoraussetzungen und den Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet.

Die Schülerinnen und Schüler besuchen eine KbF nur während einer definierten Zeit. Ziel ist die (Re-) Integration in die Regelklasse, bzw. die berufliche Integration. Der Verbleib einer Schülerin oder eines Schülers in der KbF muss durch die Schulleitung regelmässig überprüft werden.

Zuweisung

Die Zuweisung zu einer KbF erfolgt durch die Schulleitung auf Antrag der EB.

Organisation

Besondere Klassen sind so zu organisieren, dass ein möglichst hohes Mass an Zusammenarbeit und Durchlässigkeit mit den Regelklassen ermöglicht wird. Schülerinnen und Schüler einer besonderen Klasse sollen dadurch teilweise den Unterricht in einer Regelklasse besuchen können. Umgekehrt sollen Regelschülerinnen und -schüler teilweise in einer besonderen Klasse gefördert werden können. Durchlässige Lerngefässe, in denen Schülerinnen und Schüler einen mehr oder weniger grossen Anteil ihres Pensums absolvieren, gelten für die Berechtigung des Bezugs der Klassenlehrerlektion dann als Klasse, wenn Schülerinnen und Schüler in diesen durchschnittlich mindestens 16 Wochenlektionen belegen, wobei bei der Durchschnittsberechnung Schülerinnen und Schüler mit weniger als 8 Wochenlektionen nicht berücksichtigt werden dürfen. Auf der Webseite der BKD ist ein Berechnungsinstrument aufgeschaltet mit welchem berechnet werden kann, ob es sich bei einem in einer Schule eingerichteten Lerngefäss um eine IF-Lerngruppe oder um eine besondere Klasse handelt.

Hinweis

Das Eröffnen und Schliessen einer besonderen Klasse unterliegt der Bewilligung durch das AKVB.

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