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Zweijährige Einschulung in Regelklassen

Die zweijährige Einschulung in der Regelklasse ist eine einfache sonderpädagogische Massnahme für Schülerinnen und Schüler mit deutlicher partieller Entwicklungsverzögerung.

Sie wird gestützt auf eine Beurteilung und auf Antrag der Erziehungsberatung (EB) durch die Schulleitung verfügt. Die zweijährige Einschulung ist so zu konzipieren, dass die Lernziele des 1. Schuljahrs der Primarstufe in zwei Schuljahren erreicht werden. Schülerinnen und Schüler bzw. deren Regellehrpersonen können bei Bedarf durch Integrative Förderung unterstützt werden. Eine solche heilpädagogische Begleitung ist in der Regel zumindest während des ersten Semesters sinnvoll. Hinweis: Das Absolvieren einer zweijährigen Einschulung in der Regelklasse gilt für die Erfüllung der Schulpflicht als zwei Schuljahre.

Variante: Mit der durch das Volksschulgesetz (VSG) ermöglichten flexiblen Durchlaufzeit für die Volksschule besteht zudem eine alternative Variante, um Kindern mit partieller Entwicklungsverzögerung mehr Einstiegszeit in die Schule zu ermöglichen. Besonders geeignet dafür ist die Basisstufe.

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