Mittels Kurzinterventionen können Lehrpersonen für Spezialunterricht (LfS) rasch und unbürokratisch Schülerinnen, Schüler sowie Lehrpersonen in schwierigen Situationen unterstützen. Sie können Unterrichtssequenzen besuchen oder durchführen, Schülerinnen und Schüler beobachten, um Erkenntnisse für deren weitere Förderung zu gewinnen.
Unter Kurzinterventionen versteht man die Arbeit der LfS als
- kurzfristige Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit akuten Schul-, Lern- oder Verhaltensproblemen im Einzel-, Gruppen- oder Klassensetting,
- niederschwellige Unterstützung von Lehrpersonen in schwierigen Situationen,
- Besuch von oder Mitwirkung in Unterrichtssequenzen durch die LfS zur Beobachtung und Beurteilung von Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf deren weitere Förderung,
- Unterrichtsbesuche zur Unterrichtsentwicklung.
Kurzinterventionen sind einmalig pro Schülerin oder Schüler und Situation. Sie erfolgen während maximal zwölf Wochen, z. B. als Klassenbesuche, Teamteaching oder Übernahme von einzelnen Unterrichtssequenzen, Beobachtung oder Arbeit in Kleingruppen, evtl. auch mit einzelnen Schülerinnen und Schülern, insbesondere zu deren fachspezifischer Beurteilung. Kurzinterventionen werden von den LfS in Absprache mit einzelnen Lehrpersonen in eigener Kompetenz durchgeführt.
Dazu ist kein Zuweisungsverfahren zu durchlaufen. Im Anschluss an eine Kurzintervention kann bei festgestelltem Bedarf eine ordentliche Zuweisung zum Spezialunterricht erfolgen.