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Externe Logopädie im Schuljahr 2024/25

Externe Schullogopädie im Rahmen einfacher sonderpädagogischer Massnahmen im Schuljahr 2024/2025

Im Schuljahr 2024/2025 sind im Rahmen der einfachen sonderpädagogischen Massnahmen weiterhin zwei Formen von externer Schullogopädie möglich:

  1. Die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) hat entschieden, während einer Übergangsphase externe Logopädie zu bewilligen, sofern die Schulleitung bestätigt, dass die schulischen Logopädie-Ressourcen ausgeschöpft sind. Die Übergangslösung wird auch im Schuljahr 2024/2025 weitergeführt. Betroffen von der Übergangsregelung sind Schülerinnen und Schüler im Regelschulangebot. Bei der logopädischen Unterstützung muss es sich somit um eine «einfache sonderpädagogische Massnahme» handeln. Die Eltern der betroffenen Kinder können der BKD ein Gesuch einreichen. Auf dem entsprechenden Formular muss die Schulleitung vorgängig bestätigen, dass das Kind logopädische Unterstützung benötigt und die schulischen Logopädie-Ressourcen ausgeschöpft sind. Die BKD hält mittelfristig am Systemwechsel fest, sodass den Logopädinnen und Logopäden Zeit bleibt sich für ihre Tätigkeiten für die Schülerinnen und Schüler an den Schulen anstellen zu lassen. Der Kanton wird dabei Lösungen unterstützen, welche die Anstellungen der Logopädinnen und Logopäden an den Regelschulen erleichtern.
  2. Gemäss Art. 7a der Verordnung über die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen im Regelschulangebot (VMR) kann das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) eine ausserschulische Durchführungsstelle für Logopädie bewilligen, wenn die Schülerin oder der Schüler vor Eintritt in den Kindergarten logopädische Therapie erhalten hat und wichtige Gründe vorliegen. Das ist insbesondere der Fall, wenn das Kind einen erhöhten Bedarf an Stabilität und Kontinuität hat. Die Kostengutsprache wird längstens bis zum vollendeten ersten Schuljahr der Schülerin oder des Schülers erteilt. Dazu steht neu auch ein Formular zur Verfügung.

Das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) nimmt Gesuche für das Schuljahr 2024/2025 ab 1. April 2024 entgegen. Aufgrund der Prüfung der Gesuchseingänge kann es eine gewisse Zeit dauern, bis die Kostengutsprache erteilt wird. Es wird eine Eingangsbestätigung erstellt.

Dokumente/Formulare

Ergänzende Dokumente/Formulare: verstärkte sonderpädagogische Massnahmen

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