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Begabtenförderung

Jedes Kind verfügt über eigene Stärken, Interessen und Lernmöglichkeiten. Die Volksschule im Kanton Bern erkennt diese Vielfalt und hat den Auftrag, sie gezielt zu fördern. Förderung von individuellen Stärken richtet sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler.
Spezifische Massnahmen der Begabungsförderung werden gezielt für Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Voraussetzungen oder Bedürfnissen angeboten. Begabungsförderung zielt darauf ab, individuelle Potenziale im Unterricht zu erkennen, zu stärken und weiterzuentwickeln.
Rund zwei Prozent aller Schülerinnen und Schüler gelten als intellektuell ausserordentlich begabt. Sie lernen besonders rasch, denken kreativ und vertiefen sich stark in bestimmte Themen. Damit sie ihr Potenzial entfalten können, werden sie frühzeitig erkannt und erhalten spezifische, zusätzliche Angebote im Rahmen der Begabtenförderung.
Begabungsförderung und Begabtenförderung ergänzen sich und sind Teil eines gemeinsamen Verständnisses von stärkenorientiertem Lernen.

Hinweise

Wer kann teilnehmen?

Zugang zur Begabtenförderung erhalten Kinder mit einer ausserordentlichen intellektuellen Begabung. Grundlage ist eine Abklärung, bei der ein Intelligenztest (IQ ab 130) und Beobachtungen von Lehrpersonen sowie Eltern berücksichtigt werden.

Ziele der Begabtenförderung

  • individuelle Stärken und Lernstrategien weiterentwickeln
  • selbstgesteuertes Lernen ermöglichen
  • Begabungen entdecken und vertiefen
  • Transfer der spezifischen Begabtenförderung in den Unterricht ermöglichen

Woran erkennt man eine ausserordentliche Begabung?

Ausserordentlich intellektuell begabte Kinder zeichnen sich in der Regel durch besonders schnelles Lernen, kreatives und abstraktes Denken sowie das Lösen komplexer Probleme aus. Sie interessieren sich oft intensiv für bestimmte Themen und lernen eigenständig. Ohne Förderung können Unterforderung, Langeweile oder Frustration entstehen.

Wie wird gefördert?

Schulen erhalten für die Begabtenförderung einen zugeteilten Lektionenpool und gestalten die Förderung individuell: in der Klasse, in speziellen Kursen oder durch gezielte Projekte.

Talentförderung

Während Begabtenförderung auf ausserordentliche intellektuelle Fähigkeiten ausgerichtet ist, fördert Talentförderung besondere Stärken in einzelnen Bereichen wie Musik, Sport oder Kunst. Für die Förderung von sportlich, musikalisch oder künstlerisch besonders begabten Schülerinnen und Schülern, finden Sie unter folgendem Link nähere Informationen:

  • Talentförderung

Für Eltern

Was bedeutet ausserordentliche Begabung?

Rund zwei Prozent aller Kinder und Jugendlichen gelten als ausserordentlich intellektuell begabt. Sie lernen besonders schnell, denken kreativ und abstrakt und können komplexe Probleme lösen. Häufig interessieren sie sich stark für bestimmte Themen und eignen sich Wissen selbstständig an. Passt die Förderung über längere Zeit nicht mit den individuellen Bedürfnissen überein, kann es zu Phasen von Unterforderung oder Frustration in der Schule kommen. Intellektuell ausserordentlich begabte Schülerinnen und Schüler sind in erster Linie Kinder und Jugendliche. Neben ihren intellektuellen Fähigkeiten ist auch ihre emotionale, soziale und persönliche Entwicklung von grosser Bedeutung.

Wie wird ausserordentliche Begabung erkannt?

Hinweise sind zum Beispiel:

  • eine schnelle Auffassungsgabe
  • ausgeprägtes logisches und kreatives Denken
  • ein reicher Wortschatz oder früher Lesen und Rechnen
  • grosses Interesse an speziellen Themen auf einem hohen Abstraktionsniveau

Wenn die Schule eine ausserordentliche intellektuelle Begabung vermutet und die Eltern einer Anmeldung zur Abklärung auf der Erziehungsberatung zustimmen, erfolgt eine Abklärung der intellektuellen Fähigkeiten durch die Erziehungsberatung.

Wie werden Kinder gefördert?

Die Volksschule bietet verschiedene Möglichkeiten:

  • integrierte Förderung in der Klasse mit angepasstem Lehr- und Lernprogramm
  • Förderung durch die Teilnahme an Kursen oder Projekten (Pull-Out-Angebote)
  • Beschleunigtes Lernen (z.B. Schuljahr überspringen)
  • Zusammenarbeit mit Mentorinnen oder Mentoren (erfahrene Fachpersonen, die individuell begleiten und fördern)

Schulgemeinden erhalten für die Umsetzung der Begabtenförderung eigene Ressourcen und organisieren die Angebote individuell.

Wie können Eltern ihr Kind unterstützen?

  • Beobachten, welche Themen und Tätigkeiten das Kind besonders faszinieren
  • Freiräume schaffen zum Spielen, Forschen und Kreativsein
  • Ausdauer und Selbstvertrauen stärken und weiterentwickeln; etwa durch kleine Herausforderungen, gemeinsame Projekte und ermutigende Rückmeldungen
  • Vielfältige Erfahrungen anbieten, wie z. B. in Sprache, Musik, Bewegung, Technik oder Kunst
  • Nutzen von ausserschulischen Angeboten wie Musikschule, Sportvereine oder kreative Kurse

Entscheidend ist: Nicht möglichst viel, sondern das Passende zählt - Kinder brauchen Zeit, Freude und Freiraum, nicht einen vollen Terminkalender.

Eltern spielen eine wichtige Rolle in der Zusammenarbeit mit der Schule. Die Beobachtungen der Eltern helfen, Unterforderung früh zu erkennen.

Literaturtipp: Edard R.Amend, Emily Kircher-Morris und weitere (2004). Hochbegabte Kinder, Das grosse Handbuch für Eltern

Weitere Angebote im Kanton Bern

Für Schülerinnen und Schüler mit ausserordentlich intellektueller Begabung der 1.-6. Klasse bietet der Verein zur Förderung besonders begabter Kinder (FBK) ergänzend zur Förderung in der Schule kostenpflichtige Kurse und Informationen für Eltern an.

Der Verein setzt sich für ausserordentlich intellektuell begabte Kinder und ihre Familien ein, indem er Hilfe zur Selbsthilfe bietet, Wissen über ausserordentliche intellektuelle Begabung verbreitet und Vorurteile abbaut. Er engagiert sich für gute Förderbedingungen in Kindergarten und Schule, und passende Angebote, damit ausserordentlich intellektuell begabte Kinder ihr Potenzial entfalten können.

Für Lehrpersonen

Woran kann eine ausserordentliche Begabung erkannt werden?

Häufige Hinweise sind:
  • eine schnelle Auffassungsgabe, ein sehr gutes Gedächtnis
  • kreatives und abstraktes Denken, logisches Strukturieren
  • frühes, weitgehend selbständiges Lesen, Schreiben oder Rechnen
  • ein reicher Wortschatz, sprachliche Gewandtheit
  • intensives Interesse an speziellen Themen auf einem hohen Abstraktionsniveau

Wichtig: Begabung zeigt sich nicht immer in schulischen Leistungen. Manche Kinder verbergen ihre Fähigkeiten, leisten unter ihrem Potenzial oder fallen durch Minderleistung auf. Besonders bei Mädchen, Kindern mit Migrationshintergrund oder sogenannten Minderleistenden ist eine genaue Beobachtung notwendig.

Mögliche Anzeichen von Unterforderung sind Langeweile, Unruhe, negative Haltung zur Schule, Gefühlsausbrüche oder Rückzug.

Wie wird ausserordentliche Begabung erfasst?

  • Beobachtungen der Lehrpersonen
  • Gespräche und Berichte der Eltern können Hinweise auf eine ausserordentliche Begabung geben.

Die Abklärung der intellektuellen Fähigkeiten erfolgt mittels eines standardisierten Intelligenztests (in der Regel durch die Erziehungsberatung): Anspruchsberechtigt für die Teilnahme am Förderprogramm sind Schüler und Schülerinnen mit einem IQ ab 130.

Wie werden ausserordentlich begabte Schülerinnen und Schüler gefördert?

  • In der Regelklasse: integrierte Förderung durch Binnendifferenzierung, Compacting und Enrichment. Hinweis: Alle Schülerinnen und Schüler profitieren von Binnendifferenzierung, Compacting und Enrichment!
  • Begabtenförderung: Falls die Schulgemeinde ein entsprechendes Angebot zur Verfügung stellt oder in einer Kooperation mit einer anderen Gemeinde ist, können Schülerinnen und Schüler auch in spezifische Förderangebote aufgenommen werden (z. B. Pull-Out, Projekt, Kurse).

Wie vorgehen als Lehrperson?

  1. Beobachten und Förderbedarf im Klassenteam analysieren und mit den Eltern besprechen.
  2. Zusätzlich Rücksprache mit der Lehrperson für Begabtenförderung halten (falls vorhanden).
  3. Individuelle Fördermassnahmen niederschwellig und integriert in der Klasse umsetzen (z.B. Enrichment).
  4. Bei Hinweisen: Im Einverständnis mit den Eltern Anmeldung durch die Schule zur Abklärung bei der Erziehungsberatung.
  5. Bei bestätigter ausserordentlich intellektueller Begabung: Aufnahme in ein schulisches Begabtenförderangebot. Die Schulen setzen diese in unterschiedlichen Konzepten um.

Die Lehrperson für Begabtenförderung unterstützt Lehrpersonen mit Beratung, Materialien, und Organisation der Förderung.

Weitere Informationen

Literaturtipps:

  • Joëlle Huser (2021). Lichtblick für helle Köpfe: Ein Wegweiser zur Erkennung und Förderung von Stärken bei Kindern und Jugendlichen auf allen Schulstufen (Handbuch und Arbeitsmaterialien)
  • Urs Eisenbart, Beat Schelbert, Esther Stokar-Bischofberger. Stärken entdecken – erfassen – entwickeln; Das Talentportfolio in der Schule (2024, 4. unveränd. Nachdr. 2020)

Für Lehrpersonen für Begabtenförderung

Rolle und Kompetenzen

Lehrpersonen für Begabtenförderung (BF-Lehrpersonen) verfügen idealerweise über eine Weiterbildung in Begabungs- und Begabtenförderung (CAS oder MAS). Sie bringen diagnostische, didaktische und methodische Kompetenzen mit, um Kinder individuell und begabungsorientiert zu fördern.

BF-Lehrpersonen begleiten ausserordentlich intellektuell begabte Schülerinnen und Schüler, beraten das Klassenteam und tragen zur Unterrichtsentwicklung bei.

Sie verstehen ihre Aufgabe in der Lernbegleitung der Schülerinnen und Schüler:

  • fördern selbstständiges Lernen und Lernautonomie
  • unterstützen beim Entwickeln von Lernstrategien
  • begleiten sie bei der Zielsetzung und Kontrolle ihrer Lernfortschritte
  • sorgen gemeinsam mit den Klassenlehrpersonen dafür, dass die erweiterten Kompetenzen in den Regelunterricht einfliessen

Die Förderangebote gehen über den Lehrplan hinaus. Sie beinhalten vertiefende, anspruchsvolle Inhalte. Lehrpersonen arbeiten dabei keinen regulären Schulstoff vor, da sonst im nächsten Schuljahr die passenden Lerninhalte fehlen würden.

Umsetzung der Begabtenförderung

  • Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die durch die Schulleitung auf Antrag der Erziehungsberatung zugewiesen werden (Art. 13 Direktionsverordnung über die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen)
  • Die Teilnahme ist freiwillig.
  • Gefördert werden nicht nur intellektuelle Fähigkeiten, sondern auch überfachliche Kompetenzen wie Arbeitsverhalten, Selbstkontrolle, Kreativität, Sozialkompetenz und Selbstvertrauen.
  • Ein regelmässiger Austausch zwischen BF-Lehrpersonen und Klassenlehrpersonen stellt sicher, dass
  • Ergebnisse und Projekte auch in die Regelklasse zurückfliessen.

Integrative Förderung im Lehrplan 21

Der Lehrplan 21 verpflichtet die Schulen, alle Schülerinnen und Schüler ihren Leistungsmöglichkeiten entsprechend zu fördern. Dazu gehören auch ausserordentlich intellektuell begabte Schülerinnen und Schüler.

BF-Lehrpersonen beraten und unterstützen bei der Umsetzung von Massnahmen wie:

  • Compacting
  • Enrichment
  • Akzeleration

Beitrag zur Unterrichtsentwicklung

Begabungsförderung betrifft alle Schülerinnen und Schüler. Ziel ist eine Unterrichtskultur, in der individuelle Stärken erkannt und weiterentwickelt werden. Jedes Kind und jeder Jugendliche hat besondere Stärken. Während die Begabtenförderung gezielte Programme für ausserordentlich intellektuell Begabte bietet, richtet sich die Begabungsförderung an alle Schülerinnen und Schüler. So unterstützt die Schule alle Lernenden dabei, ihre Stärken zu entdecken, zu entfalten und mit Freude zu lernen. Begabungsförderung ist ein Grundauftrag der Schule. Lehrpersonen für Begabungs- und Begabtenförderung begleiten deshalb nicht nur besonders begabte Schülerinnen und Schüler, sondern gestalten aktiv eine stärkenorientierte Lern- und Unterrichtskultur für alle Lernenden mit. Sie initiieren diesen Prozess, indem sie vielfältige Zugänge eröffnen, innovative Methoden einsetzen und individuelle Lernwege ermöglichen. Sie können zudem eigene Angebote zur Begabungsförderung gestalten, beispielsweise stärkenorientierte Ateliers oder Kurse, die allen Schülerinnen und Schülern zusätzliche Lern- und Entfaltungsmöglichkeiten bieten.
So wird Begabungsförderung Teil der Schulentwicklung, stärkt die Vielfalt und unterstützt die nachhaltige Entfaltung von Stärken.

Links zu den entsprechenden Weiterbildungen:

Konzepte und Methoden der Begabtenförderung

Die Begabtenförderung basiert auf unterschiedlichen pädagogischen Ansätzen, die flexibel je nach Schule und individuellen Voraussetzungen kombiniert werden. Ziel ist es, ausserordentlich intellektuell begabte Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu unterstützen:

Integrierte Förderung: Im regulären Unterricht werden ausserordentlich intellektuell begabte Lernende durch differenzierte Aufgaben und individuelle Unterstützung gefördert. Das Klassenteam arbeitet eng zusammen, um passende Herausforderungen anzubieten.

Compacting: Unterrichtsinhalte, die bereits beherrscht werden, werden gekürzt oder übersprungen, damit mehr Zeit für Vertiefung und neue Lernfelder bleibt.

Enrichment: Zusätzliche Angebote wie Projekte, forschende Aufgaben oder Ateliers erweitern das Lehr- und Lernprogramm und fördern Stärken und Interessen.

Akzeleration: Individuelles Lerntempo wird berücksichtigt – ausserordentlich intellektuell begabte Schülerinnen und Schüler durchlaufen den Stoff schneller, überspringen eine Klasse oder erhalten allenfalls vorgezogene Inhalte, wo dies pädagogisch sinnvoll erscheint.

Selektive Förderung (Pull-Out): Ausserordentlich intellektuell begabte Schülerinnen und Schüler nehmen an leistungsstarken Kleingruppen-Angeboten ausserhalb des Regelunterrichts teil.

Mentorat: Individuelle Begleitung durch eine erfahrene Mentorin/einen Mentor fördert ausserordentliche Begabungen und Interessen, oft auch in Kooperation mit externen Partnern.

Ateliers und Projekte zur Begabungsförderung: Stärkenorientierte Angebote ermöglichen forschendes, kreatives Lernen und das Entdecken besonderer Fähigkeiten in unterschiedlichen Fächern.

 

Begriffserklärungen

Begabung: Begabung bezeichnet das grundsätzlich vorhandene Potenzial eines Menschen, sich in bestimmten Bereichen zu entwickeln oder Leistungen zu erbringen. Der Begriff sagt noch nichts darüber aus, wie stark das Potenzial ausgeprägt ist oder ob es bereits sichtbar wird.

Besondere Begabung: Von besonderer Begabung spricht man, wenn Kinder oder Jugendliche in einem oder mehreren Bereichen deutlich über dem durchschnittlichen Entwicklungs- und Leistungsstand ihrer Altersgruppe liegen. Sie lernen meist schneller, zeigen eine hohe Lernbereitschaft und vertieftes Interesse an bestimmten Themen. Besondere Begabung kommt häufiger vor und kann sich unterschiedlich stark zeigen. Besondere Begabung ist angelegt und entsteht nicht durch Förderung. Förderung, Motivation und Umfeld beeinflussen aber, wie sie sich entfaltet und zeigt. Für besondere Begabung in sportlichen, musischen oder künstlerischen Bereichen unterstützt die Talentförderung mit entsprechenden Angeboten.

Ausserordentlich intellektuelle Begabung: Ausserordentlich intellektuelle Begabung (auch Hochbegabung genannt) liegt vor, wenn die Fähigkeiten oder der Entwicklungsstand eines Schülers oder einer Schülerin in einem oder mehreren Bereichen deutlich und dauerhaft weit über dem Niveau Gleichaltriger liegen. Ausserordentlich intellektuelle Begabung ist stärker ausgeprägt als eine besondere Begabung und zeigt sich oft in aussergewöhnlicher Denk- und Problemlösefähigkeit. Sie wird jedoch nicht immer in schulischen Leistungen sichtbar, passende Förderung und Unterstützung sind dafür entscheidend.

Hochleistungsverhalten: Hochleistungsverhalten entsteht, wenn vorhandene Begabung mit Motivation, Ausdauer und Kreativität zusammentrifft. Es zeigt sich in besonders anspruchsvollen oder originellen Leistungen, abhängig von der Situation sowie den Interessen und Möglichkeiten des Schülers oder der Schülerin. Begabung allein führt nicht automatisch zu hoher Leistung, ebenso wenig wie umgekehrt.

Begabungsförderung: Begabungsförderung richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler. Ziel ist es, individuelle Stärken zu erkennen und zu fördern – im fachlichen, persönlichen und sozialen Bereich. Dies geschieht durch Unterricht, der an die unterschiedlichen Fähigkeiten, Interessen und Lerngeschwindigkeiten der Schülerinnen und Schüler angepasst wird.

Begabtenförderung: Begabtenförderung richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit ausserordentlicher intellektueller Begabung. Im Kanton Bern gilt als Richtwert ein gemessener IQ von mindestens 130. Die Förderung umfasst Massnahmen über den Regelunterricht hinaus, z. B. zusätzliche Förderung, Straffung oder Vertiefung des Lernstoffs (Compacting und Enrichment) sowie in bestimmten Fällen das Überspringen einer Klasse.

 

Weitere Informationen

Gesetzliche Grundlagen

Netzwerk Begabungsförderung

Das Netzwerk Begabungsförderung vernetzt seit dem Jahr 2000 Institutionen und Personen, die sich für Begabungs- und Begabtenförderung einsetzen, und steht allen Interessierten offen. Mittlerweile gehören ihm über 550 Mitglieder aus Schule, Wissenschaft, Verwaltung und Beratung.

LISSA-Preis

Der LISSA-Preis zeichnet Schulen aller Stufen für vorbildliche Projekte der Begabungs- und Begabtenförderung aus und macht diese öffentlich sichtbar. Er vernetzt die prämierten Schulen, fördert den fachlichen Austausch und ermutigt dazu, Begabungsförderung fest im Schulkonzept zu verankern.

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