Logo Kanton Bern / Canton de BerneUnterricht Volksschule

Abweichen von der DVBS

Grundlagen

Schulleitungen können aus wichtigen Gründen bei der Beurteilung, beim Übertritt von der Primarstufe in die Sek I und bei den Promotionen auf der Sek I von den ordentlichen Bestimmungen abweichen. Solche Abweichungen gehen über die Massnahmen zur inneren Differenzierung hinaus, bedürfen der Bewilligung durch die Schulleitung und einer einheitlichen Handhabung innerhalb der Schule.

Die Informationsbroschüre über das «Abweichen aus wichtigen Gründen von den Vorschriften der DVBS» dient Lehrpersonen und Schulleitungen bei der Anwendung der Artikel 19, 34, 57 und 63 der Direktionsverordnung über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS) als „Orientierungshilfe“.

Sie erklärt, was «wichtige Gründe» sind und unterstützt Schulleitungen und Lehrpersonen mit Hinweisen auf mögliche Arten der formalen und inhaltlichen Ausgleichsmassnahmen und erläutert, was im Beurteilungsbericht zu vermerken ist.

Weitere Informationen zur Beurteilung sind in den Allgemeinen Hinweisen und Bestimmungen des Lehrplans 21 (AHB) Kapitel 5.2 zu finden.

  • Direktionsverordnung über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS)

  • Allgemeine Hinweise und Bestimmungen des Lehrplans 21 (AHB)

  • Information zum Abweichen von der DVBS - Kurzversion

  • Informationen zum Abweichen von der DVBS

Formulare

Antrag an die Schulleitung auf Abweichen von den Vorschriften zur Beurteilung aus wichtigen Gründen.

Handschriftliche Versionen

Elektronische Version

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