Der Kanton Bern nimmt am Programm «Junge Talente Musik» des Bundesamts für Kultur (BAK) teil. Mit Bundesgeldern unterstützt er einerseits einzelne Musiktalente. Andererseits erhalten Institutionen Beiträge, ergänzend zu den kantonalen Subventionen.

Finanzielle Beiträge an Musiktalente
Beiträge an Musiktalente können jährlich beantragt werden. Sie liegen zwischen CHF 1000 und CHF 2500 je nach Förderstufe (Basis, Aufbau I, Aufbau II, PreCollege).
Weil es mehr Talente gibt als der Kanton Beiträge auszahlen kann, werden die Gesuche priorisiert. Es erhalten also nicht alle Talente den Beitrag.
Beiträge 2025/26
Das Gesuch um einen Talentbeitrag 2025/26 kann vom 15. Januar 2025 bis zum 30. April 2025 gestellt werden:
Voraussetzungen für den Talentbeitrag
- Alter: mindestens 4 und höchstens 25 Jahre
- Wohnsitz im Kanton Bern
- Talentkarte: Bestätigung der Fachkommission im musischen Bereich über den Status «Berner Talent» mit Förderstufe (Basis, Aufbau I, Aufbau II, PreCollege)
In welcher Priorität werden die Beiträge vergeben?
Der Kanton will die Chancengerechtigkeit stärken und die finanzielle Belastung der Familien abfedern. Er unterstützt prioritär Talente, die je nach Förderprogramm, das sie besuchen, mit den höchsten Kosten für den Musikunterricht rechnen müssen. Zudem berücksichtigt er die wirtschaftliche Situation der Familien.
Partner
Verband Bernischer Musikschulen – Talentförderung Musik
Swiss Jazz School
PreCollege der Hochschule der Künste Bern (HKB)