Der Kanton Bern nimmt am Programm «Junge Talente Musik» des Bundesamts für Kultur (BAK) teil. Mit Bundesgeldern unterstützt er einerseits einzelne Musiktalente. Andererseits erhalten Institutionen Beiträge, ergänzend zu den kantonalen Subventionen.

Finanzielle Beiträge an Musiktalente
Beiträge an Musiktalente können jährlich beantragt werden. Sie liegen zwischen CHF 1000 und CHF 2500 je nach Förderstufe (Basis, Aufbau I, Aufbau II, PreCollege).
Weil es mehr Talente gibt, als der Kanton Beiträge auszahlen kann, werden die Gesuche priorisiert. Nicht alle Talente erhalten daher einen Beitrag.
Talentbeitrag beantragen
Das Gesuch kann jeweils von 15. Januar bis 30. April für das folgende Schuljahr über das Portal SwissTalents beantragt werden (z. B. der Talentbeitrag 2026/27 zwischen 15.1.26 und 30.4.26).
In SwissTalents ist ein separater Antrag Beitrag «Junge Talente Musik» erforderlich, zusätzlich zu einem Antrag für die Talentkarte oder für eine Förderschule.
Voraussetzungen für den Talentbeitrag
- Alter: mindestens 4 und höchstens 25 Jahre
- Wohnsitz im Kanton Bern
- Talentkarte: Bestätigung der Fachkommission im musischen Bereich über den Status «Berner Talent» mit Förderstufe (Basis, Aufbau I, Aufbau II, PreCollege)
In welcher Priorität werden die Beiträge vergeben?
Der Kanton will die Chancengerechtigkeit stärken und die finanzielle Belastung der Familien abfedern. Er unterstützt prioritär Talente, die je nach Förderprogramm, das sie besuchen, mit den höchsten Kosten für den Musikunterricht rechnen müssen. Zudem berücksichtigt er die wirtschaftliche Situation der Familien.
Partner
Verband Bernischer Musikschulen – Talentförderung Musik
Swiss Jazz School
PreCollege der Hochschule der Künste Bern (HKB)