Kinder, die zum Zeitpunkt des Übertritts in die erste Klasse der Primarstufe eine diagnostizierte partielle Entwicklungsverzögerung aufweisen, können den Unterricht in einer Einschulungsklasse (EK) besuchen. Das Pensum der ersten Primarklasse wird auf zwei Schuljahre verteilt. Ziel ist, dass die Kinder nach der EK in die zweite Primarklasse eintreten können.
Einer EK können Kinder auf Antrag der Erziehungsberatung (EB) nur dann zugewiesen werden, wenn dadurch die soziale Integration am Aufenthaltsort nicht beeinträchtigt wird.
Das Absolvieren der zweijährigen Einschulungsklasse wird mit zwei Jahren an die Erfüllung der obligatorischen Schulpflicht angerechnet.
Der Unterricht in einer Einschulungsklasse wird durch die Schulleitung verfügt.
Hinweis
Die zweijährige Einschulung kann auch in einer Regelklasse – in der Regel unterstützt durch Integrative Förderung – absolviert werden.
Beurteilung in Einschulungsklassen
Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler einer EK unterscheidet sich nicht von der Beurteilung der anderen Schülerinnen und Schüler. In jedem Schuljahr findet ein Standortgespräch statt. Den ersten Beurteilungsbericht erhalten die Schülerinnen und Schüler nach dem 1. Zyklus.
Übertritt
Nach dem Besuch einer zweijährigen Einschulung in einer Regelklasse oder nach Besuch einer Einschulungsklasse erfolgt der Übertritt in die 2. Klasse der Primarstufe ohne Antrag der EB.
Für den Übertritt von einer Einschulungsklasse in eine KbF ist ein Antrag der EB erforderlich.