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Externe Psychomotorik im Schuljahr 2025/26

Externe Psychomotorik im Rahmen einfacher sonderpädagogischer Massnahmen im Schuljahr 2025/2026

Im Schuljahr 2025/2026 sind im Rahmen der einfachen sonderpädagogischen Massnahmen weiterhin zwei Formen von externer Psychomotorik möglich:

  1. Die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) erlaubt vorübergehend externe Psychomotorik, wenn die Schulleitung bestätigt, dass die schulischen Kapazitäten erschöpft sind. Diese Übergangsregelung gilt auch im Schuljahr 2025/2026 und betrifft Schülerinnen und Schüler im Regelschulbereich. Dabei handelt es sich um eine einfache sonderpädagogische Massnahme. Eltern können einen Antrag bei der BKD stellen, der von der Schulleitung zuvor bestätigt werden muss.
    Die BKD verfolgt weiterhin das Ziel, Psychomotoriktherapeutinnen und -therapeuten für eine Anstellung an den Schulen zu gewinnen.
  2. Nach Artikel 7a der Verordnung über die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen im Regelschulangebot (VMR) kann das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) eine ausserhalb der Schule liegende Stelle für Psychomotorik bewilligen. Dies gilt, wenn ein Kind vor dem Eintritt in den Kindergarten bereits Psychomotorik-Therapie erhalten hat und wichtige Gründe vorliegen, wie ein erhöhter Bedarf an Stabilität und Kontinuität. Die Kostenübernahme gilt maximal bis zum Ende des ersten Schuljahres. Dazu steht ein Formular zur Weiterführung der Therapie zur Verfügung.

Das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) bearbeitet Gesuche für das Schuljahr 2025/2026 ab 1. April 2025. Aufgrund der Prüfung der Gesuchseingänge kann es eine gewisse Zeit dauern, bis die Kostengutsprache erteilt wird. Es wird eine Eingangsbestätigung erstellt.

Dokumente/Formulare

  • Gesuchsformular «Übergangslösung» als einfache sonderpädagogische Massnahme (keine Logopädie-/Psychomotorik-Ressourcen an Regelschule vorhanden)

  • Gesuchsformular «Weiterführung» als einfache sonderpädagogische Massnahme gemäss Art. 7a VMR (Logopädie-/Psychomotorik längstens bis zum 1. Schuljahr falls wichtige Gründe vorliegen)

  • Rückerstattung Transportkosten für einfache sonderpädagogische Massnahmen

  • Neues Abrechnungsformular Psychomotorik

Ergänzende Dokumente/Formulare: verstärkte sonderpädagogische Massnahmen

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