Dispensationsgesuche von sportlichen und musischen Talenten mit dem Status Berner Talent.
Der Status Berner Talent wird auch Schülerinnen und Schülern vergeben, die eine Schule ohne schulisches Talentförderprogramm besuchen und welche aus der Sicht des sportlichen oder musischen Förderpartners regelmässige Dispensationen benötigen. Diese Einschätzung prüft das Kompetenzzentrum Sport und die Fachkommission im musischen Bereich, bevor sie den Status Berner Talent vergeben.
Dieser Status soll die Schulleitungen in der Beurteilung der Dispensationsgesuche unterstützen. Sie können sich auf die Einschätzung des Förderpartners abstützen, ohne selber noch Abklärungen treffen zu müssen.
Die Schülerin, der Schüler reicht für die Beantragung der Dispensation bei der Schulleitung das ausgefüllte Formular «Berner Talent, Dispensationsgesuch» zusammen mit dem Status Berner Talent und dem ausgefüllten Wochenplan ein. Für das Dispensationsgesuch und den Wochenplan finden sich entsprechende Formulare.
Das AKVB empfiehlt, dass Berner Talente so viel wie nötig für Trainings- / Übungszeiten vom Unterricht dispensiert werden sollen, vor allem von Randlektionen, um pünktlich im Training zu erscheinen. Die Schulleitung entscheidet über den Umfang der Dispensation.
Wenn umfassende Dispensationen notwendig sind (hoher Aufwand im Talentbereich, Regeneration, Lernen etc.) haben talentierte Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse die Möglichkeit, eine Talentförderschule mit angepasstem Stundenplan zu besuchen.
Weitere Informationen zu Dispensationen entnehmen Sie dem Merkblatt Talentförderung.