Umsetzung der schulischen Integration
Das Volksschulgesetz des Kantons Bern gibt vor, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und qualitativ hochwertige Bildung zu vermitteln. Die schulische Bildung sorgt mit Unterstützungsmassnahmen bei Lernschwierigkeiten, bei der sprachlichen oder kulturellen Integration sowie bei ausserordentlichen Begabungen dafür, dass den Schülerinnen und Schülern weitgehend der Besuch von Regelklassen möglich ist.
Soweit nötig ist das Erreichen der Bildungsziele durch den Einsatz einfacher sonderpädagogischer Massnahmen wie Spezialunterricht, besondere Förderung oder Schulung in besonderen Klassen zu unterstützen.
Die Unterstützungsangebote der Volksschule, die Zuweisungsverfahren sowie die Finanzierung der Angebote sind in der Verordnung über die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen in der Regelschule (VMR) geregelt.
MR-Leitfaden
Der aktualisierte MR-Leitfaden dient als Handreichung zur Umsetzung der einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen in der Regelschule. Die FAQ zur erweiterten Unterstützung (eU) sind unter der Rubrik Spezialunterricht / erweiterte Unterstützung zu finden.
Systematik der einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen
- Spezialunterricht / erweiterte UnterstützungUnterstützungsangebot der Volksschule für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf.
- Massnahmen zur besonderen Förderungvon Schülerinnen und Schüler
- Co-TeachingUnterrichtsform mit zwei oder mehr Lehrpersonen
- Besondere KlassenKlassen mit reduziertem Schülerbestand