Umsetzung der schulischen Integration
Das Volksschulgesetz des Kantons Bern gibt vor, dass Schülerinnen und Schülern, deren schulische Ausbildung durch Störungen und Behinderungen erschwert wird, oder die einen Unterstützungsbedarf bei der sprachlichen und kulturellen Integration aufweisen, sowie Schülerinnen und Schülern mit ausserordentlichen Begabungen in der Regel der Besuch der ordentlichen Bildungsgänge ermöglicht werden soll.

Soweit nötig ist das Erreichen der Bildungsziele durch den Einsatz einfacher sonderpädagogischen Massnahmen wie Spezialunterricht, besondere Förderung oder Schulung in besonderen Klassen zu unterstützen.
Die Unterstützungsangebote der Volksschule, die Zuweisungsverfahren sowie die Finanzierung der Angebote sind in der Verordnung über die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen in der Regelschule (VMR) geregelt.
Neue Begriffe für BM und IBEM

Ein Teil der bisher als besondere Massnahmen (BM) bezeichneten Angebote heisst neu «einfache sonderpädagogische Massnahmen» (MR). Darunter fallen die folgenden vier Angebote:
- SpezialunterrichtUnterstützungsangebot der Volksschule für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf.
- Massnahmen zur besonderen Förderungvon Schülerinnen und Schüler
- Co-TeachingUnterrichtsform mit zwei oder mehr Lehrpersonen
- Besondere KlassenKlassen mit reduziertem Schülerbestand
Wichtige Unterlagen
Der Leitfaden IBEM wird zur Zeit überarbeitet und wird neu «Leitfaden MR» heissen.
BMV-Lektionenzuweisung (inkl. Schulsozialindex) an die Gemeinden, 2021 - 2024 (neu: VMR-Lektionenzuweisung)
Checkliste Gesuche um zusätzliche BMV-Lektionen (neu: VMR-Lektionen)
Tabelle zusätzliche Lektionen für Logopädie und Psychomotorik Schuljahr 2023/2024
Formular Übersicht über die Verwendung der BMV-Poollektionen (neu: VMR-Poollektionen)