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Spezialunterricht

Was ist Spezialunterricht?

Der Spezialunterricht zählt zu den einfachen sonderpädagogischen Massnahmen. Es handelt sich um ein Unterstützungsangebot der Volksschule für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf.

Er umfasst die drei Fachbereiche Integrative Förderung (IF), Logopädie, Psychomotoriktherapie. Ausserdem zählen die Kurzinterventionen bei Klassen zum Spezialunterricht.

Der Spezialunterricht findet in der Regel während der ordentlichen Unterrichtszeit gemäss Stundenplan der Schülerinnen und Schüler statt.

Für wen ist der Spezialunterricht?

Schülerinnen und Schüler mit leichtem Förderbedarf können durch Bewilligung der Schulleitung während längstens vier Semestern mit den Angeboten des Spezialunterrichts (ohne Kurzinterventionen bei Klassen) gefördert werden (=> SpU-A).

Bei Kindern mit umfassendem oder komplexem Förderbedarf ist für die Bewilligung der Schulleitung ein Antrag der kantonalen Erziehungsberatung oder einer anderen berechtigten Abklärungsstelle erforderlich (=> SpU-S).

Unterlagen

  • Pädagogischer Bericht Word-Vorlage

  • Pädagogischer Bericht

  • Antragsformular für SpU-A manuell

  • Antragsformular für SpU-A elektronisch

  • Umsetzungshilfe für die Zuweisung zum Spezialunterricht

  • Liste der Schulärztinnen und Schulärzte, die gemäss Art. 11 Abs. 5 BMV zusätzlich als Abklärungsstellen bezeichnet worden sind

  • Musterstellenbeschreibung für Leitung Spezialunterricht

  • Anmeldeformular SPU-S bei der Erziehungsberatung

  • Psychologie für die Schule

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