«Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklungen in Richtung Individualität, der globalen Mobilität und der Migration wird dem Thema «Leben in einer vielfältigen Gesellschaft» weiterhin eine zentrale Bedeutung zukommen. Nicht nur in unserem Alltag, sondern auch als prägendes Element im schulischen Umfeld.»
Christine Häsler, Bildungs- und Kulturdirektorin
- Definitionen und Prozessezu den sonderpädagogischen Massnahmen
- LogopädieInformationen zur Übergangslösung
Einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen
Neue Begriffe für BM und IBEM
Die besonderen Massnahmen (BM) heissen neu «einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen» (MR). Integration und besondere Massnahmen (IBEM) werden neu unter den Bezeichnungen «einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen» (MR) aufgeführt.
Im Fall der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen lautet die neue Bezeichnung «verstärkte sonderpädagogische Massnahmen» als «integrativ umgesetztes besonderes Volksschulangebot».
Der Kanton Bern übernimmt damit die Begriffe des Sonderpädagogikkonkordats, welche auch in vielen anderen Kantonen verwendet werden.
- Einfache sonderpädagogische Massnahmenin den Regelschulen
- Unterstützende Massnahmenin den Regelschulen
Verstärkte sonderpädagogische Massnahmen
- Integratives besonderes Volksschulangebotin den Regelschulen
- Separatives besonderes Volksschulangebotin den besonderen Volksschulen